Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zuletzt aktualisiert :

Letztes Update: 18/03/2026

1. Präambel und Definitionen

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln Vorbestellungen, den Verkauf und die Nutzung der Mothair‑Geräte, der Mothair‑Softwareplattform, ihrer KI‑Funktionen und der zugehörigen Dienstleistungen (zusammen die „Dienstleistungen“), die von der Firma Mothair („Mothair“, der „Verkäufer“) den Endverbrauchern im Europäischen Wirtschaftsraum und im Vereinigten Königreich (der „Kunde“) angeboten werden.

Versteht man darunter:

  • „Mothair‑Gerät“ : jede von Mothair vermarktete Hardware

die den Zugang zu oder die Nutzung der Dienstleistungen ermöglicht.

  • „Mothair‑Plattform“ : die Softwareoberfläche (einschließlich der Module

für KI und Cloud‑Dienste), die über das Internet zugänglich ist.

  • „Dienstleistungen“ : das Gesamtpaket bestehend aus dem Mothair‑Gerät, der

Mothair‑Plattform, KI‑Funktionen, Updates, Support und zugehörigen Leistungen.

  • « Vorbestellung » : jede verbindliche, abgegebene und bezahlte Bestellung für ein

Gerät und/oder Dienstleistungen, die zum Zeitpunkt der Bestellung noch nicht verfügbar sind.

  • « Vertrag » : das Gesamtpaket, das aus der Vorbestellung oder der Bestellung, der

entsprechenden Bestätigung und den vorliegenden AGB.

  • « Stornogebühr » : Betrag, den der Kunde an Mothair im Falle

der Stornierung der Vorbestellung, wenn diese Stornierung ausnahmsweise zugelassen wird.

2. Anwendungsbereich, anwendbares Recht und Gebiet

Die vorliegenden AGB gelten für alle Vorbestellungen, Verkäufe und Abonnements der Mothair‑Dienste, die online von Kunden abgeschlossen werden, die in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums oder im Vereinigten Königreich ansässig sind.

Der Vertrag unterliegt dem französischen Recht, unbeschadet der Anwendung zwingender Verbraucherschutzbestimmungen des üblichen Wohnsitzlandes des Kunden oder, falls zutreffend, des zwingenden britischen Rechts.

Im Konfliktfall gelten ausschließlich diese zum Schutz des Kunden stärker schützenden zwingenden Bestimmungen; alle anderen Klauseln der vorliegenden AGB bleiben anwendbar.

3. Vorvertragliche Informationen

Vor jeder Validierung einer Vorbestellung oder Bestellung stellt Mothair dem Kunden klar und verständlich bereit:

  • die wichtigsten Merkmale des Geräts und der Dienste (y

einschließlich der wichtigsten technischen Einschränkungen der KI) ;

  • der Gesamtpreis inklusive aller Steuern, eventuelle Gebühren für

Versand und Abonnement ;

  • die voraussichtlichen Verfügbarkeits- und Lieferzeiten ;
  • das Vorhandensein, die Bedingungen und Grenzen des gesetzlichen Widerrufsrechts

und dessen mögliche Ausnahmen ;

  • das Vorhandensein gesetzlicher Garantien ;
  • das Vorhandensein von Nicht‑Rückerstattungs‑Klauseln und Stornogebühren

bezogen auf Vorbestellungen.

Die Bestätigung der Vorbestellung oder Bestellung gilt als vollständige Annahme der vorliegenden AGB, die allen vorherigen oder widersprüchlichen Dokumenten Vorrang haben (vorbehaltlich entgegenstehender zwingender Bestimmungen).

4. Bestell‑ / Vorbestellungsprozess und Vorauszahlung

4.1. Online‑Bestellung / Vorbestellung

Der Kunde wählt die Produkte und/oder Dienstleistungen aus, gibt die erforderlichen Informationen ein und bestätigt seine Bestellung auf der Mothair‑Website. Sind die Produkte oder Dienstleistungen noch nicht verfügbar, wird die Bestellung als „Vorbestellung“ gekennzeichnet.

4.2. Vollständige Vorauszahlung

Jede Vorbestellung beinhaltet die vollständige Vorauszahlung des Preises für das/die Gerät(e) und/oder die Dienstleistungen sowie etwaige Liefergebühren.

Keine Vorbestellung wird berücksichtigt, bevor die vollständige Zahlung eingegangen ist.

4.3. Bestätigung

Mothair sendet dem Kunden per E‑Mail eine zusammenfassende Bestätigung (Produkte/Services, Preise, Modalitäten, ungefähre Fristen, Link zu den AGB). Der Vertrag kommt mit dem Datum dieser Bestätigung zustande.

5. Vorbestellungen als Projektfinanzierung

5.1. Finanzierungsrolle

Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass die Vorbestellungen direkt zur Finanzierung von Konzeption, Entwicklung, Zertifizierung, Industrialisierung, Produktion und Logistik der Mothair‑Geräte und -Dienstleistungen dienen.

Die im Rahmen einer Vorbestellung geleisteten Zahlungen stellen somit eine Projektfinanzierungsvorschuss dar und nicht lediglich eine Anzahlung für ein bereits vorrätiges Produkt.

5.2. Akzeptanz des Projektrisikos

Durch die Aufgabe einer Vorbestellung akzeptiert der Kunde das Vorhandensein eines Projektrisikos, das dem vorzeitigen Finanzieren einer innovativen Lösung inhärent ist: Verzögerungen, technische Anpassungen, Änderungen des Industrialisierungsplans, nicht wesentliche funktionale Weiterentwicklungen usw.

Solange Mothair die Projektausführung in gutem Glauben fortsetzt und seine zwingenden gesetzlichen Pflichten einhält, begründen diese Unwägbarkeiten an sich keinen Anspruch auf kostenfreie Stornierung oder automatische Rückerstattung.

5.3. Fehlen eines Investorstatus

Vorbestellungen verleihen keinerlei Investorenrechte (weder Aktie, noch Gesellschaftsanteil, noch Dividendenrecht, noch politisches Recht). Der Kunde behält ausschließlich die Stellung als Verbraucher/Käufer mit den entsprechenden zwingenden Rechten.

6. Fristen, Verfügbarkeit und Weiterentwicklungen

6.1. Richtwerte für Fristen

Die Termine und Fristen für Verfügbarkeit, Lieferung und Bereitstellung der Dienste werden ausschließlich als unverbindliche Richtwerte angegeben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Sie stellen grundsätzlich kein verbindliches Lieferdatum dar.

6.2. Weiterentwicklungen von Produkten und Diensten

Mothair kann technische, funktionale oder ästhetische Weiterentwicklungen an den Geräten und den Diensten (einschließlich KI‑Modellen) aus Gründen der Sicherheit, Konformität, Leistung, Optimierung oder kontinuierlichen Verbesserung vornehmen.

Diese Weiterentwicklungen begründen keinen Anspruch auf Entschädigung, solange sie den Kunden nicht von der wesentlichen vereinbarten Leistung berauben.

7. Lieferung des Geräts und Zugriff auf die Dienste

7.1. Materiallieferung

Das Gerät wird an die vom Kunden angegebene Adresse geliefert. Der Risikoübergang erfolgt bei Übergabe des Geräts an den Kunden oder an die von ihm benannte Person.

7.2. Aktivierung der Dienste

Der Zugang zu den Diensten setzt insbesondere voraus:

  • ein kompatibles Gerät,
  • eine angemessene Internetverbindung,
  • die Erstellung eines Benutzerkontos und die Akzeptanz der Bedingungen

der anwendbaren Nutzungsbedingungen.

Verbindungsfehler, die Inkompatibilität von Drittgeräten, eine falsche Konfiguration oder die Nichteinhaltung der technischen Voraussetzungen durch den Kunden können Mothair nicht angelastet werden und rechtfertigen weder eine Rückerstattung noch eine Preisreduktion, außer bei entgegenstehender zwingender Bestimmung.

8. Widerrufsrecht – minimale und geregelte Anwendung

8.1. Strikte Anwendung des zwingenden Rechts

Wenn das für den Kunden (EU oder UK) geltende zwingende Recht ein Widerrufsrecht gewährt (in der Regel 14 Tage), wird dieses Recht in seinen strengen Grenzen anerkannt und respektiert: Frist, Ausgangspunkt, Umfang, Ausnahmen und gesetzlich festgelegte Folgen.

Kein zusätzliches vertragliches Widerrufsrecht wird über das gesetzlich Vorgeschriebene hinaus gewährt.

8.2. Ausgangspunkt der Frist

Die Widerrufsfrist, sofern vorhanden, läuft:

  • für die Geräte, ab dem Erhalt des Geräts durch den

Kunden ;

  • für die vor der Lieferung eines Geräts erbrachten Dienstleistungen, ab

ab dem Abschluss des Vertrags, sofern nicht ausdrücklich ein Beginn der Ausführung vor Ablauf der Frist verlangt wird.

8.3. Vorzeitige Ausführung der Dienstleistungen und gesetzlicher Verzicht

Wenn das Gesetz es erlaubt, kann der Kunde aufgefordert werden:

  • ausdrücklich die Ausführung der Dienstleistungen vor Ablauf der

Widerrufsfrist zu verlangen, und

  • zur Kenntnis nehmen, dass er sein Widerrufsrecht verliert, sobald die

Dienstleistungen vollständig ausgeführt.

Wenn die Ausführung während der Frist auf ausdrückliche Anfrage des Kunden begonnen hat, bleibt dieser mindestens für einen Betrag haftbar, der dem bereits gelieferten Teil proportional ist, gemäß dem Gesetz, selbst im Falle eines Widerrufs.

8.4. Zustand des Geräts im Falle eines Widerrufs

Im Falle eines Widerrufs eines Geräts muss der Kunde es in einem Zustand zurücksenden, der eine einfache Überprüfung und eine normale Wiederverkaufsfähigkeit ermöglicht.

Jede Wertminderung, die durch eine Nutzung über das zur Überprüfung von Beschaffenheit, Merkmalen und einwandfreier Funktion Notwendige hinaus entsteht, kann zu einer Reduzierung des erstatteten Betrags führen, innerhalb der gesetzlichen Grenzen.

8.5. Gesetzliche Ausnahmen -- strenge Anwendung

Wenn das Gesetz Ausnahmen vom Widerrufsrecht vorsieht (digitale Inhalte, die nach Ausführung ohne physisches Medium bereitgestellt werden, personalisierte Waren, versiegelte Waren aus hygienischen Gründen usw.), wird Mothair diese streng anwenden.

In diesen Fällen wird der Kunde vor der Vorbestellung klar über das Fehlen oder die Einschränkung des Widerrufsrechts informiert. Wenn die Ausnahme gilt, ist keine Rückerstattung im Rahmen des Widerrufs fällig.

8.6. Fehlen einer vertraglichen Verlängerung

Über die gesetzliche Frist hinaus und außerhalb seiner strengen Bedingungen kann vom Kunden keine Rücknahme oder Rücksendung verlangt werden.

Jegliche zusätzliche Flexibilität, die Mothair eventuell gewährt, ist ausschließlich ein diskretionäres kommerzielles Entgegenkommen.

9. Keine Rückerstattung von Vorbestellungen und Stornogebühren

9.1. Verbindliche und endgültige Vorbestellung

Vorbehaltlich der wirksamen Ausübung eines gesetzlichen Rechts (Rücktritt, Mangel an Konformität, Nichtlieferung, die Mothair zuzurechnen ist), ist jede Vorbestellung verbindlich und endgültig.

Der Kunde kann sie nicht einseitig ohne Kosten stornieren und nicht die Rückerstattung der geleisteten Beträge verlangen.

9.2. Art der geleisteten Beträge

Die im Rahmen einer Vorbestellung geleisteten Beträge stellen eine Finanzierungsvorschuss und ein verbindliches Engagement des Kunden dar, die für oft unwiderrufliche Kosten (F&E, Industrialisierung, Zertifizierungen, Produktion, Logistik, dedizierte Lagerbestände) verwendet werden.

Der Kunde akzeptiert, dass Mothair aus diesem Grund berechtigt ist, ganz oder teilweise die gezahlten Beträge zu behalten, soweit dies nicht als missbräuchliche Klausel nach zwingendem Recht gilt.

9.3. Keine Rückerstattung im Falle der Nichtnutzung

Das Nichtnutzen des Geräts oder der Dienste durch den Kunden, aus welchem Grund auch immer (Projektwechsel, Änderung der persönlichen oder beruflichen Situation, Zeitmangel, fehlende Internetverbindung, Inkompatibilität von Drittgeräten usw.), berechtigt zu keiner Rückerstattung oder Preisreduktion, außer in gesetzlich vorgeschriebenen Fällen oder bei nachweislich festgestellter Mangelfeststellung.

9.4. Außerordentliche Stornierung auf Kundenanfrage und Stornogebühren

Außer bei Ausübung eines gesetzlichen Rechts ist Mothair nicht verpflichtet, die Stornierung einer Vorbestellung zu akzeptieren.

Wenn Mothair ausnahmsweise und nach eigenem Ermessen eine Stornierungsanfrage prüft, gilt folgende Stornierung:

  • muss schriftlich formalisiert und von Mothair akzeptiert werden,
  • führt, sofern keine günstigere Sondervereinbarung besteht, zu Gebühren

der Stornierung entsprechend mindestens 30% des Gesamtbetrags inkl. MwSt der Vorbestellung, der bis zu 100% abhängig vom Fortschritt des Projekts (Entwicklung, Produktion, Logistik, Personalisierung, bereits angefallene Kosten).

Der Kunde wird informiert und akzeptiert, dass aufgrund der Vorbestellungsfinanzierungsfunktion diese Stornogebühren die bereits gezahlten Beträge vollständig aufbrauchen können, sodass ihm keine tatsächliche Rückerstattung zusteht.

9.5. Keine Verpflichtung zur Rückerstattung oder Umwandlung

Außer in ausdrücklich gesetzlich vorgesehenen Fällen oder von Mothair entschieden, ist Letzteres nicht verpflichtet:

  • weder die Vorbestellungen zurückzuerstatten, selbst teilweise,
  • weder die gezahlten Beträge in Guthaben, Kredit oder Übertragung auf

eine andere Bestellung,

  • weder irgendeine Entschädigung zu gewähren.

9.6. Rein diskretionäre geschäftliche Maßnahmen

Jede teilweise Rückerstattung, Gutschrift, Verschiebung oder sonstiger Vorteil, der von Mothair in einer nicht gesetzlich vorgeschriebenen Situation gewährt wird, ist eine rein diskretionäre geschäftliche Geste, ohne Anerkennung von Verantwortung und ohne Schaffung eines Präzedenzfalls oder eines erworbenen Rechts für die Zukunft.

9.7. Grenze: unverzichtbare Rechte gewahrt

Die vorliegende Klausel für Nicht‑Rückerstattung und Stornogebühren gilt nicht und darf nicht einschränken:

  • die unverzichtbaren Widerrufsrechte, wenn sie wirksam

ausgeübt,

  • die Rechte auf Rückerstattung oder Preisreduktion im Falle eines Mangels an

Konformität oder Nichterfüllung, die Mothair zuzurechnen ist,

  • die durch ein endgültiges Gerichtsurteil anerkannten Rechte.

Außerhalb dieser streng definierten Annahmen ist keine Rückzahlung der erhaltenen Beträge fällig.

10. Verspätung, endgültige Nichtverfügbarkeit und wesentliche Änderungen

Im Falle einer erheblichen Verzögerung, einer endgültigen Nichtverfügbarkeit oder einer wesentlichen Änderung, die ein wesentliches Merkmal des Geräts oder der Dienste betrifft, wird Mothair den Kunden informieren und kann je nach geltendem Recht und Situation:

  • einen neuen Zeitplan oder eine alternative Lösung vorschlagen;
  • oder die Möglichkeit anbieten, den Vertrag für das Element zu beenden

betreffend, mit Rückerstattung der für dieses Element erhaltenen Beträge, ohne zusätzliche Entschädigung, außer einer günstigeren zwingenden Bestimmung.

11. Ausschluss und Haftungsbegrenzung

11.1. Grundprinzip

Im Rahmen der durch das anwendbare zwingende Recht zulässigen Grenzen ist die Haftung von Mothair, gleich welcher Ursache oder Grundlage (vertraglich, außervertraglich, fehlerhaftes Produkt usw.), strikt auf direkte, nachweisbare und nachgewiesene Schäden des Kunden beschränkt, wobei jeglicher indirekter oder immaterieller Schaden ausgeschlossen ist.

11.2. Ausschluss indirekter Schäden

Folgende gelten als ausgeschlossene indirekte Schäden, wobei diese Liste nicht abschließend ist:

  • Verlust von Chancen, Umsatz, Einnahmen, Gewinnen, von

Verträge oder Kundschaft ;

  • Schaden am Image, am Ruf oder irgendeine geschäftliche Störung ;
  • Verlust, Veränderung oder Offenlegung von Daten, Wiederherstellungskosten

von Daten ;

  • jeglicher finanzieller oder geschäftlicher Schaden, der nicht direkt mit einem

nachgewiesenen Versäumnis von Mothair gegenüber einer wesentlichen im Vertrag vorgesehenen Verpflichtung.

11.3. Gesamthaftungsobergrenze

Vorbehaltlich zwingender, für den Kunden günstigere Bestimmungen :

  • die gesamte kumulierte Haftung von Mothair gegenüber dem Kunden, für

alle Ursachen und über die gesamte Vertragsdauer hinweg ist in jedem Fall auf den tatsächlich vom Kunden für die betreffende Vorbestellung und/oder das Abonnement gezahlten Gesamtbetrag begrenzt ;

  • Keine Entschädigung kann über diese Obergrenze hinaus gewährt werden,

selbst im Falle mehrerer Ansprüche, rechtlicher Grundlagen oder Opfer.

11.4. Ausschlüsse der Haftung

Ungeachtet zwingender Vorschriften kann Mothair insbesondere nicht haftbar gemacht werden:

  • für jeglichen Schaden, der aus einer nicht konformen, missbräuchlichen Nutzung entsteht,

nachlässig oder entgegen dem Vertrag, der Dokumentation oder dem Gesetz;

  • von einer falschen Konfiguration, einem fehlenden Update, einer

Fehlfunktion von Hardware, Software oder Drittanbieter-Netzwerk des Kunden;

  • eines Internetverbindungsfehlers, eines Netzausfalls oder einer

Sicherheitslücke, die dem Kunden oder Dritten zugerechnet wird;

  • einer Nutzung der Dienste für nicht vorgesehene Zwecke (z. B. Zweck

oder medizinische Entscheidung ohne menschliche Validierung, wenn eine Validierung erforderlich ist) ;

  • jeglicher Konsequenz, die mit dem Vertrauen in die Ergebnisse verbunden ist

die von der KI erzeugt wurden, ohne angemessene menschliche Überprüfung ;

  • der Nichterreichung klinischer, organisatorischer

kommerzieller oder Leistungsziele, die der Kunde sich gesetzt hat.

11.5. Höhere Gewalt und Handlungen Dritter

Mothair kann nicht für Versäumnisse oder Verzögerungen verantwortlich gemacht werden, die aus einem Fall höherer Gewalt oder durch Dritte im Sinne des anwendbaren Rechts resultieren. Während der Dauer des Ereignisses höherer Gewalt sind die Verpflichtungen von Mothair ohne Entschädigung ausgesetzt.

12. Nutzung der KI, fehlende Ergebnisgarantie und Verantwortung des Kunden

12.1. Probabilistische Ergebnisse – keine Ergebnisgarantie

Die KI‑Funktionen von Mothair erzeugen probabilistische Ergebnisse, die ungenau, unvollständig, veraltet oder für eine bestimmte Situation ungeeignet sein können.

Mothair garantiert weder die Genauigkeit, noch die Vollständigkeit oder die Angemessenheit der Ergebnisse für einen spezifischen Bedarf des Kunden und gibt keinerlei Leistungs‑ oder Ergebniszusicherung.

12.2. Kontrollpflicht

Der Kunde behält in jeder Situation die Kontrolle und Verantwortung für Entscheidungen, die auf den KI‑Ergebnissen basieren. Es liegt in seiner Verantwortung, :

  • die Ergebnisse mit anderen Quellen und seinem

eigenen Urteil prüfen;

  • sich niemals ausschließlich auf die KI‑Ergebnisse verlassen für

sensible Entscheidungen (medizinische, regulatorische, finanzielle, Personal‑ etc.) ohne qualifizierte menschliche Intervention.

12.3. Verbotene Nutzungen

Der Kunde untersagt jede Nutzung der Dienste :

  • gegen das Gesetz, die öffentliche Ordnung oder die Rechte Dritter ;
  • unter Verletzung der für seine Tätigkeit geltenden Vorschriften

(Gesundheits-, Medizin-, Pharma‑Regulierung, Datenschutz, etc.) ;

  • in einer Weise, die es als sicher, von Mothair validiert oder zertifiziert darstellt

ein Ergebnis, das lediglich ein probabilistischer Modelloutput ist.

Im Falle von Nicht‑Einhaltung kann Mothair nicht für die Folgen haftbar gemacht werden und kann den Zugriff des Client auf die Services sperren oder kündigen.

13. Fehlen medizinischer Beratung -- Einschränkung gegenüber Patienten und Dritten

13.1. Keine medizinische Beratung oder klinische Entscheidung

Die Geräte und Services Mothair bieten keinerlei personalisierte medizinische Beratung, Diagnose, Verschreibung, therapeutische Empfehlung oder klinische Entscheidung. Sie sollen bestenfalls Hilfs‑ oder Unterstützungswerkzeuge für kompetente Fachkräfte sein, die weiterhin voll für ihre Entscheidungen verantwortlich sind.

13.2. Ausschließliche Verantwortung der Gesundheitsfachkräfte

Wenn der Kunde ein Fachmann oder eine Gesundheitseinrichtung ist, erkennt er an, allein verantwortlich zu sein:

  • für die Interpretation der von den Diensten bereitgestellten Informationen;
  • für klinische Entscheidungen, Verschreibungen, Diagnosen, Interventionen oder

ausbleibende Handlungen, die daraus resultieren;

  • für die Einhaltung aller gesetzlichen, ethischen und

regulatorischen Verpflichtungen, die für seine Praxis gelten.

Mothair übernimmt keine direkte oder indirekte Haftung gegenüber Endpatienten oder Dritten für die Entscheidungen oder Handlungen des Kunden.

13.3. Keine Patienten--Mothair

Das Vertragsverhältnis besteht ausschließlich zwischen Mothair und dem Kunden.

Zwischen Mothair und den Patienten, Nutzern oder Dritten entsteht keinerlei Pflegebeziehung, Arzt‑Patienten‑Beziehung oder medizinische Verpflichtung. Jede Beschwerde eines Patienten muss ausschließlich gegen den Fachmann oder die Einrichtung gerichtet werden, die ihn betreut hat, und nicht gegen Mothair.

13.4. Entschädigung (hold harmless) gegenüber Patienten

Im Rahmen der durch zwingendes Recht zulässigen Grenzen verpflichtet sich der Kunde (insbesondere wenn er ein Fachmann oder eine Gesundheitseinrichtung ist), Mothair, dessen Führungskräfte, Angestellte, Subunternehmer und Partner von jeglichen Ansprüchen, Klagen, Forderungen oder Rechtsmitteln freizustellen, die von Patienten oder Dritten stammen und basieren auf:

  • der Nutzung der Geräte oder Dienste in einem Pflege‑ oder

medizinischen Entscheidungsprozess;

  • der Behauptung eines körperlichen, moralischen oder materiellen Schadens im Zusammenhang mit der Berücksichtigung

oder dem Nichtberücksichtigen der von den Diensten bereitgestellten Informationen.

Diese Klausel gilt im höchstmöglichen Umfang, der durch das zwingende Verbraucher­schutz‑ und Medizin­haftungsrecht zulässig ist.

14. Personenbezogene Daten

Mothair verarbeitet die personenbezogenen Daten des Kunden gemäß der geltenden Vorschriften (DSGVO, gleichwertige britische Regelungen) und seiner Datenschutzerklärung. Einige Verarbeitungen sind für die Bereitstellung, Sicherheit, Überwachung und Verbesserung der Dienste erforderlich (einschließlich Training oder Verbesserung von Modellen, Protokollen, Statistiken).

15. Verzicht auf bestimmte Sammelklagen und Rechtsstreitigkeiten

15.1. Sammelklagen

Soweit das anwendbare Recht es zulässt, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, keine Sammel- oder Gruppenklage gegen Mothair zu erheben oder daran teilzunehmen und seine Rechte ausschließlich individuell geltend zu machen.

Wenn zwingendes Recht Sammelklagen zulässt und regelt, kann diese Klausel sie nur im Rahmen des zulässigen Rechts ausschließen.

15.2. Gerichtsstand

Vorbehaltlich zwingender verbraucherschutzrechtlicher Zuständigkeitsregeln kann jeder aus diesen AGB resultierende Rechtsstreit vor die zuständigen Gerichte am Sitz von Mothair gebracht werden.

Wenn das Gesetz dem Kunden als Verbraucher das Recht einräumt, die Gerichte seines Wohnortes anzurufen, bleibt dieses Recht unverändert.

15.3. Vorheriger Versuch einer einvernehmlichen Lösung und Mediation

Im Falle eines Rechtsstreits verpflichtet sich der Kunde, zunächst eine einvernehmliche Lösung mit Mothair zu suchen. Andernfalls kann er die im Recht seines Wohnsitzlandes vorgesehenen Mediations- oder außergerichtlichen Streitbeilegungsmechanismen in Anspruch nehmen.

16. Hierarchie der Normen, teilweise Nichtigkeit und Nichtverzicht

16.1. Vorrang des zwingenden Rechts

Die in diesen AGB vorgesehenen Ausschlüsse, Beschränkungen, Verzichtserklärungen und Garantieverpflichtungen gelten im gesetzlich zulässigen Umfang durch das zwingende Verbraucherschutzrecht und, falls zutreffend, durch das zwingende Recht im Bereich der medizinischen Haftung.

Wird eine Bestimmung für null, nicht durchsetzbar oder übermäßig befunden, wird sie auf das unbedingt Notwendige angepasst oder als nicht geschrieben angesehen, ohne die Gültigkeit des übrigen Vertrags zu beeinträchtigen.

16.2. Gesamtheit des Vertrags

Diese AGB, ggf. ergänzt durch die in der Vorbestellungs‑ bzw. Auftragsbestätigung genannten spezifischen Bedingungen, stellen die Gesamtheit der Vereinbarung zwischen Mothair und dem Kunden dar und ersetzen jede vorherige Vereinbarung, Zusage oder Erklärung mit demselben Gegenstand (ausgenommen entgegenstehende zwingende Bestimmungen).

16.3. Nichtverzicht

Dass Mothair zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht auf eine beliebige Klausel dieser AGB zurückgreift, darf nicht als Verzicht darauf interpretiert werden, sie später geltend zu machen.